Eingang Wahlvorschläge GPK für 2.Wahlgang
Zweiter Wahlgang der Erneuerungswahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Pfäfers: Stille Wahl entfällt
Die Kanzlei hat den 2. Wahlgang Erneuerungswahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission am 22.09.2024 und am 25.09.2024 bekannt gemacht. Nachdem im ersten Wahlgang vom 22.09.2024 lediglich 4 der 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreichten, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 27.09.2024 um 12:00 Uhr abgelaufen.
Die Kanzlei stellt fest:
1. Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 28 ff. WAG gültig vorgeschlagen worden:
Geschäftsprüfungskommission (1 Position vakant) |
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Name |
|
Jahrgang |
Beruf |
Wohnort |
Partei |
bisher/neu |
Elmer Olivia |
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1989 |
Bäckerkonditorin |
Valens |
SVP |
Neu |
Krappmann Sebastian |
|
1973 |
Med. Kodierer und Controller |
Pfäfers |
-- |
Neu |
2. Stille Wahl entfällt somit.
3. Der auf den 24.11.2024 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl findet statt.
Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).
Pfäfers, 30.09.2024 Kanzlei Pfäfers
Zugehörige Objekte
Name | |||
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2. Wahlgang 1 Mitglied Geschäftsprüfungskommission (PDF, 96.29 kB) | Download | 0 | 2. Wahlgang 1 Mitglied Geschäftsprüfungskommission |