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Pfäfers
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Gemeinde Pfäfers

Öffnungszeiten

Montag:
08.00 - 11.45 Uhr
13.45 - 17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr
13.45 - 16.30 Uhr

Inhalt

Rechtsöffnungsbegehren

Mit Hilfe von diesem Formular können Sie ein Rechtsvorschlag beseitigen. Ist das Betreibungsverfahren durch einen Rechtsvorschlag blockiert und verfügt der Gläubiger über einen Rechtsöffnungstitel (z.B. Schuldanerkennung), so kann der Gläubiger beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen.

Für die Gemeinde Pfäfers ist der zuständige Rechtsöffnungsrichter das Kreisgericht Werdenberg-Sargans.

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