Publikation «Koordinierte öffentliche Auflage / Teilstrassenplan und Baugesuch untere Wart Pfäfers / Wohnüberbauung mit 3 Mehrfamilienhäusern»

17. November 2025

Koordinierte öffentliche Auflage:

  1. Teilstrassenplan Untere Wart 2025 zur Aufhebung der bestehenden rechtsgültigen Erschliessung auf der Unteren Wart:
  • Aufhebung Untere Wartstrasse, Gemeindestrasse 2. Klasse, Str. Nr. 263
  • Aufhebung Weg Wartensteinstrasse-Wartstrasse, Gemeindeweg 2. Klasse, Str. Nr. 652
  1. Baugesuch Untere Wart: Wohnüberbauung mit 3 Mehrfamilienhäuser:
Bauherrschaft: Baugesellschaft Untere Wart, Untere Gasse 35, 7012 Felsberg  
Grundeigentümer 1738: Politische Gemeinde Pfäfers, Hintergasse 4,  7312 Pfäfers
Bauvorhaben: Wohnüberbauung mit 3 Mehrfamilienhäuser
Standort Bauvorhaben: Grundstücke Nr. 1738, Untere Wart 1-3, 7312 Pfäfers
Grundstücke Teilstrassenplan: indirekt und direkt betroffene Grundstück nach Ermessen der Verwaltung: 1738, 1742, 2070, 2138, 2045, 2145

Die Baugesellschaft Untere Wart plant gemäss dem vorliegenden Baugesuch die Erstellung von drei Mehrfamilienhäusern auf der Unteren Wart. Für die Realisierung des Baugesuchs muss die aktuell rechtsgültige Erschliessung (Aufhebung Untere Wartstrasse, Str. Nr. 263 und Aufhebung Weg Wartensteinstrasse-Wartstrasse, Str. Nr. 652) auf der Unteren Wart aufgehoben werden. Das Mitwirkungsverfahren für den Teilstrassenplan wurde während 30 Tagen, vom Mittwoch, 10.09.2025 bis Donnerstag, 09.10.2025, durchgeführt. Es sind keine schriftlichen Mitwirkungen eingegangen. Anschliessend wurde eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, 23.10.2025 nach 19:30 Uhr in der Turnhalle Bündte in Pfäfers abgehalten.

Das Baugesuch und der Teilstrassenplan müssen nach Art. 139 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG; sGS 731.1) koordiniert und gemäss Art. 41 des kantonalen Strassengesetzes (StrG; sGS 732.1) gemeinsam aufgelegt werden. Die öffentliche Auflage von Baugesuch und Teilstrassenplan findet während 30 Tagen statt:

Vom Mittwoch, 19. November 2025 bis Donnerstag, 18. Dezember 2025 auf dem Bauamt Pfäfers, Hintergasse 4, 7312 Pfäfers (Büro 202)

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die öffentliche Auflage beim Gemeinderat Pfäfers, Hintergasse 4, 7312 Pfäfers, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP)). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

7312 Pfäfers, 14. November 2025

Der Gemeinderat Pfäfers          

Name
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Erschliessung Restgrundstück (PDF, 264.81 kB) Download 2 Erschliessung Restgrundstück
Situation (PDF, 117.6 kB) Download 3 Situation
Teilstrassenplan (PDF, 226.73 kB) Download 4 Teilstrassenplan
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