Bewilligungsgesuch für die Durchführung einer Tombola / Lottoveranstaltung

Für die Durchführung einer Tombola/Lottoveranstaltung ist gemäss Lotterieverordnung sGS 455.11 eine Bewilligung nötig.
Das Gesuch muss mindestens 4 Wochen vor dem Anlass bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht sein.

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