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Gemeinde Pfäfers

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Inhalt

Testkäufe von Tabakprodukte

31. Januar 2025

Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten wurde auf den 01.10.2024 verschärft. Zukünftig können die gewonnenen Erkenntnisse aus Testkäufen  in Straf- oder Verwaltungverfahren verwendet werden. Ein Testkauf ist ein Kauf oder ein versuchter Kauf eines Tabakprodukts oder einer elektronischen Zigarette durch eine beauftragte minderjährige Person. 

Ausführliche Informationen finden sie Nachfolgend:

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1) Die Testkäufe werden von der kantonalen Behörde oder von einer anerkannten Fachorganisation durchgeführt.

2) Die minderjährige Person und eine Inhaberin oder ein Inhaber der elterlichen Sorge haben der Teilnahme an den Testkäufen schriftlich zugestimmt.

 

Die kantonale Behörde oder eine anerkannte Fachorganisation stellt fest, dass:

  • die minderjährige Person sich für den vorgesehenen Einsatz eignet; und
  • sie hinreichend auf den Einsatz vorbereitet worden ist

 

Die minderjährige Person leistet ihren Einsatz anonym und wird dabei von einer erwachsenen Person begleitet.

Es werden keine Massnahmen getroffen, die das wahre Alter der minderjährigen Person verschleiern.

Der Testkauf wird umgehend protokolliert und dokumentiert.

Der Bundesrat regelt insbesondere:

  • die Anerkennung und die Beaufsichtigung der beigezogenen Fachorganisationen

  • die Einzelheiten betreffend die Rekrutierung, die Instruktion, die Begleitung und den Persönlichkeitsschutz der Minderjährigen

  • die Anforderungen an die Protokollierung und die Dokumentation der durchgeführten Testkäufe

  • die Rückmeldungen an die betroffenen Verkaufsstellen.