Einbürgerung Krappmann Sebastian und André
Aufgrund des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1, abgekürzt BRG) beschliesst der Einbürgerungsrat über die Erteilung des Gemeinde- und des Ortsbürgerrechts. Gestützt auf diese Rechtslage und nachdem bei der bewerbenden Person bzw. bei den bewerbenden Personen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wurde das folgende Bürgerrecht erteilt:
Einbürgerungsrat Pfäfers:
Das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Pfäfers SG für
Krappmann, Sebastian Enrico, geb. 11.01.1973
von Deutschland, wohnhaft Friedhofstrasse 3, 7312 Pfäfers
Krappmann, André, geb. 20.10.1980
von Deutschland, wohnhaft Friedhofstrasse 3, 7312 Pfäfers
Das Auflage-Dossier mit dem Einbürgerungs-Beschluss liegt während 30 Tagen, d.h. vom Mittwoch, 1. Februar bis Donnerstag, 2. März 2023 auf der Kanzlei öffentlich auf.
Stimmberechtigte der Gemeinde Pfäfers können während der Auflagefrist in die Einbürgerungsunterlagen Einsicht nehmen. Gegen den Einbürgerungsbeschluss kann innerhalb der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat Pfäfers, Rathaus, Hintergasse 4, 7312 Pfäfers, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Pfäfers, 23.01.2023
Gemeinde Pfäfers / Einbürgerungsrat
Zugehörige Objekte
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