Steueramt
Die Steueramt befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Aufgaben:
- Versand und Eingangsüberwachung der Steuererklärungen
- erteilt Fristverlängerungen
- veranlagt die Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen
- veranlagt die direkten Bundessteuern von natürlichen Personen
- verbucht die eingehenden Zahlungen
- mahnt säumige Zahler und leitet weitere Bezugsmassnahmen ein
- ist Inkassostelle für Steuern von Korporationen (z.B. Kirchgemeinde)
- erteilt Auskünfte zur Steuererklärung oder allgemeinen Steuerfragen
Öffnungszeiten
Freitag
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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