Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen

11. Dezember 2025

Das Bundesgesetz über die Raumplanung schreibt vor, dass alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschaftszone, übriges Gemeindegebiet, Schutzzonen) der zuständigen kantonalen Behörde zu unterbreiten sind. Die zuständige Stelle entscheidet, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist oder ob dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.

Bewilligungspflichtig sind insbesondere Neu-, Um-, An-, Auf- und Nebenbauten jeder Art, provisorische Bauten, Anlagen wie Abstellflächen und Schutzvorrichtungen für Motorfahrzeuge, Terrainveränderungen sowie sämtliche Zweck- und Nutzungsänderungen.

Anfragen, Bauermittlungsgesuche oder Baugesuche sind vorgängig dem Bauamt Pfäfers einzureichen. Dieses führt eine Vollständigkeitsprüfung und je nach Art des Gesuches das Anzeige- und Auflageverfahren und einen Schriftenwechsel durch.

Nach Abschluss der Arbeiten leitet das Bauamt die Gesuche bzw. Anfragen an die Koordinationsstelle Bau weiter. Die Unterlagen werden ausschliesslich digital benötigt, physische Unterlagen werden vom Kanton eingescannt und der Aufwand dem Gesuchsteller verrechnet. Unvollständige Baugesuche werden an die Gemeindebehörde retourniert.

Sobald die Beurteilungsergebnisse und alle notwendigen kantonalen Teilverfügungen der anderen Amtsstellen vorliegen, werden diese der zuständigen Gemeindebehörde zur Integration in den Gesamtentscheid über das Vorhaben zugestellt. Dieser wird von der zuständigen Gemeindebehörde erstellt und den Verfahrensbeteiligten eröffnet.

Weitere Infos: 

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Merkblatt Bauten ausserhalb Bauzonen (PDF, 192 kB) Download 0 Merkblatt Bauten ausserhalb Bauzonen
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