Betreibungsamt

Das Betreibungsamt setzt im Wesentlichen die durch die Gläubiger beantragten und im Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz festgelegten Aufgaben um:
  • Einleitung von Betreibungen durch Ausstellen von Zahlungsbefehlen
  • Vollzug von Pfändungen (Lohn-/Sach-/Grundstückpfändungen)
  • Verwertung von Pfandgegenständen
  • Ausstellen von Betreibungsauszügen für Wohnungs-/Stellensuchende, für Banken, Polizei, Einbürgerungsbehörden, Staatsanwaltschaften und andere legitimierte Interessenten
  • Ausstellen von Verlustscheinen
  • Beratung von Schuldnern wie auch von Gläubigern in allgemeinen betreibungsrechtlichen Belangen

Öffnungszeiten

Montag
08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung.

Personen

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