Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Pfäfers
Ort
Mehrzweckgebäude7317 Valens
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.