Geschäftsprüfungskommission
Weiter prüft sie die Amtsführung des Gemeinderates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr. Sie stellt durch Einsichtnahme in Protokolle und andere Akten, durch Besichtigung von Unternehmen und Liegenschaften der Gemeinde, durch Befragung von Behördemitgliedern und Angestellten sowie auf andere Weise fest, ob die Aufgaben richtig erfüllt worden sind.
Die Geschäftsprüfungskommission handelt ohne Weisungen des Rates und erfüllt ihre Aufgaben selbständig und unabhängig.
Sie kann während des Jahres angekündigte Zwischenrevisionen vornehmen.
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf vom Volk gewählten Mitgliedern.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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