Kommunale Urnenabstimmung und 2. Wahlgang RegierungsratSehr geehrte Damen und Herren Wer brieflich wählen möchte, aber aufgrund der aktuellen Situation den Gang zum Briefkasten nicht antreten kann oder will, hat die Möglichkeit, sich an die regionalen Unterstützungsdienste zu wenden. Die Gemeinden und die politischen Parteien werden gebeten, vom Einsammeln brieflicher Stimmabgaben abzusehen. Es gibt aber Personen, die ihre schriftliche Stimmabgabe nicht selber vornehmen können oder wollen, etwa weil sie zu einer Risikogruppe gehören und den Gang zum Briefkasten nicht antreten wollen. Die Staatskanzlei bittet jene Personen, sich Hilfe für die Stimmabgabe zu organisieren. Hilfsangebote findet man im Internet unter www.sg.ch/coronavirus unter «Freiwillige Hilfe». Nähere Einzelheiten finden Sie im Anhang. Beste Grüsse Kanzlei Dokument Medienmitteilung_Unterstutzung_Briefliche_Stimmabgabe_SG.pdf (pdf, 89.8 kB) Datum der Neuigkeit 3. Apr. 2020
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