Corona-Virus: Einschränkung Politische RechteSehr geehrte Damen und Herren Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat am 20. März 2020 eine Verordnung über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren (SR 161.16) erlassen. Die wichtigsten Punkte der Verordnung möchten wir Ihnen an dieser Stelle kurz erläutern:
Die Unterschriften müssen während den Fristenstillstands nicht bescheinigt werden.
Wir möchten an dieser Stelle zudem festhalten, dass die Regierung des Kantons St. Gallen derzeit einen möglichen Fristenstillstand von Initiativen und Referenden auf kantonaler und kommunaler Ebene prüft. Kommunale Wahlen Wichtig: Die Wahlvorschläge für die kommunalen Wahlen können somit durch die Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Wir bitten Sie, diesbezüglich aber sehr vorsichtig zu sein und die amtlichen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wie mindestens 2 m Abstand usw. zu berücksichtigen. Der festgelegt Termin für die Abgabe der kommunalen Wahlvorschläge (1. Wahlgang) ist der Freitag, 03. Juli 2020 bis 12.00 Uhr. Folglich könnte auch der Fristenstillstand des Bundesrates theoretisch eingehalten werden. Die Art der Umsetzung (Berücksichtigung des Fristenstillstandes) liegt im Ermessen und der Verantwortung der Parteien bzw. der Kandidaten. Wir danken für die Kenntnisnahme. Beste Grüsse Kanzlei Pfäfers
Dokument Merkblatt_Gemeinden.pdf (pdf, 479.6 kB) Datum der Neuigkeit 24. März 2020
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