Take-away: Öffnung von Restaurantbetrieben als Take-awaySehr geehrte Damen und Herren Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass Restaurants als Take-away-Betriebe geöffnet sein können. Hierfür gelten aber strenge Auflagen, welche unbedingt einzuhalten sind. Weitere Informationen erhalten Sie in der Beilage. Beste Grüsse Kanzlei Pfäfers
Dokument Merkblatt_TakeAway-Betrieb_Corona-Einschrankungen_002.pdf (pdf, 257.2 kB) Datum der Neuigkeit 19. März 2020
|