Urnenabstimmung vom 19.04.2020: EinschränkungenSehr geehrte Damen und Herren Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass für die (kommunale) Urnenabstimmung vom 19.04.2020 keine persönliche Stimmabgabe möglich ist. Das heisst, Sie können weder während der Wahlwoche noch am Wahltag Ihre Stimme persönlich abgeben, sondern Sie müssen Ihre ausgefüllten Stimmunterlagen brieflich beim Briefkasten der Politischen Gemeinde oder bei einem Briefkasten der Schweizerischen Post einwerfen. Die letzte Kontrolle der Briefpost auf der Politischen Gemeinde Pfäfers erfolgt wie üblich am Wahltag um 10:45 Uhr. Mittels dieses Vorgehens erhofft sich der Kanton und auch die Gemeindeverwaltung, die Ansteckungsgefahr bezüglich des Corona-Virus minimieren zu können. Dem Stimmbüro wäre es zudem ein wichtiges Anliegen, dass die Anzahl der ungültigen Stimmen minimiert werden könnte. Deshalb bitten wir Sie höflich, unbedingt zu kontrollieren, ob der Stimmausweis vor der Abgabe persönlich unterschrieben ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Umsetzung. Beste Grüsse Kanzlei Pfäfers Datum der Neuigkeit 26. März 2020
|