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03.03.2021 19:13:43
Sehr geehrte Damen und Herren
Der erste Wahlgang für Gemeindebehörden - Gemeindepräsident, Gemeinderat, Schulratspräsident, Schulrat und Geschäftsprüfungskommission - findet am 27.09.2020 statt. Gemäss Art. 30 WAG bedarf es im ersten Wahlgang des absoluten Mehrs der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Kanzlei Pfäfers geht deshalb davon aus, dass wahrscheinlich sämtliche Gremien, ausser dem Gemeinderat, dieses Mehr erreichen werden. Beim Gemeinderat ist allenfalls mit einem zweiten Wahlgang zu rechnen. Den gegenwärtigen Gemeinderatskandidaten wurden bereits die Wahlvorschläge (2. Wahlgang) zugestellt. Allfällige weitere Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Die Wahlvorschläge sind bis am Montag, 05. Oktober um 12:00 Uhr auf der Kanzlei Pfäfers einzureichen.
Freundliche Grüsse
Kanzlei Pfäfers
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