Bürgerversammlung 2021 kommunale UrnenabstimmungKreis Sarganserland
Volksabstimmung vom 11. April 2021
Am Sonntag, 11. April 2021 bzw. 2. Mai 2021 (Gemeinde Flums), und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
A. Kommunale Abstimmungen (anstelle der Bürgerversammlungen) Gemeinde Bad Ragaz
Gemeinde Flums
Gemeinde Pfäfers
Gemeinde Quarten
2. Vorlage des detaillierten Budgets und des Steuerplans 2021 Gemeinde Sargans
Gemeinde Vilters-Wangs
Gemeinde Walenstadt
Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 9. April 2021 bzw. 30. April 2021 (Gemeinde Flums), während den ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer der Gemeinde bezogen werden.
Die Gemeinderatskanzleien Dokument Abstimmung_vom_11._April_2021.pdf (pdf, 154.6 kB) Datum der Neuigkeit 12. Feb. 2021
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